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Aktuelles

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die für infizierte Schweine und Wildschweine meist tödlich endet. Die Krankheit ist äußerst ansteckend und befällt Schweine aller Rassen und Altersstufen. Für Menschen und Jagdhunde stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar.

 

Die ASP breitet sich von Osten her flächig Richtung Zentraleuropa aus. In einigen Fällen ist die Krankheit jedoch auch hunderte Kilometer von bereits befallenen Gebieten entfernt neu ausgebrochen. Details zu Übertragungswegen sowie eine aktuelle Verbreitungskarte finden Sie unter “Weiterführende Infos”.  

 

Aufgrund der Ausbreitung der ASP in den Nachbarländern hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die „ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung“ erlassen, die am Sonntag den 15.12.2019 in Kraft getreten ist.

 

Mit dieser Verordnung ist ganz Österreich zum Revisionsgebiet erklärt worden. Für das gesamte Bundesgebiet wird unter anderem Folgendes festgelegt:

 

  • JEDES verendet aufgefundene Wildschwein ist der Veterinärbehörde zu melden. Die Behörde hat dann unverzüglich eine amtliche Probennahme zu veranlassen und an die AGES in Mödling zu übermitteln. 
  • Bei der Jagd auf Wildschweine ist vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass
    • die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird,
    • jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und
    • die von der Behörde auf Grund der Seuchensituation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien eingehalten werden.

Mit dieser Verordnung wird die Verordnung über das vormals ausgewiesene Kontrollgebiet, welches sich in etwa über das Weinviertel erstreckt hat, aufgehoben.

 

Hier finden Sie den gesamten Wortlaut der derzeit gültigen ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung

 

Eine Mitwirkung der Jägerinnen und Jäger an der Früherkennung ist sehr wichtig. Auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) sind der Behörde zu melden! Denn die Seuche kann am ehesten wieder eingedämmt oder getilgt werden, wenn sie frühzeitig erkannt wird.

 

Folgende Merkmale deuten auf eine Erkrankung hin:
 
Am lebenden Stück:

  • Augen- und Nasenausfluss
  • Lungenentzündung
  • Durchfall
  • Lethargie
  • Hautrötungen
  • viele stecknadelkopfgroße bis flächige Blutungen, erhöhte Blutungsneigung 

Anzeichen einer Erkrankung bei den inneren Organen:

  • stecknadelkopfgroße Blutungen
  • flächige Blutergüsse
  • Blutige Marmorierung
  • Blutungen unter der Schleimhaut und unter der Haut
  • Milzschwellung
  • Ödembildungen (z.B. Lungenödem) 

 

Weiterführende Informationen:

Tierkörperbeseitigung

Die Beseitigung von Tiermaterialien (z.B. Aufbrüchen, Decken, etc.) kann über ein landesweites Netzwerk an Sammelstellen oder über selbständig gekaufte/gemietete Container erfolgen. Unter bestimmten Umständen können Tiermaterialien auch in der Natur belassen werden.

Kurz zusammengefasst gelten in ganz NÖ folgende Regeln:

  • In das landesweite Sammelstellennetz dürfen Fallwildstücke und Wild, welches aus gesundheitlichen Gründen erlegt werden musste, sowie Reste von totem Wild, die zum Eigenbedarf in „Haushaltsmengen“ angefallen sind, kostenfrei eingeworfen werden. Schwarzwild-Fallwildstücke und Schwarzwild-Hegeabschüsse sind hier eine Ausnahme: Meldung an die Behörde und Abwarten von weiteren Anweisungen!
  • Bei der Direktvermarktung anfallende Wildreste in kleineren Mengen dürfen nur in käuflich erwerbbaren Prepaid-Säcke (Wildsack beim NÖ Jagdverband erhältlich, siehe unten) in die Sammelstellen eingeworfen werden. Mit dem Erwerb des Sackes wird die Entsorgung der Abfälle über das Sammelstellennetz mitbezahlt.
  • Wildreste in kleineren Mengen, die außerhalb der Direktvermarktung anfallen, dürfen ebenfalls in den käuflich erwerbbaren Prepaid-Säcke in die Sammelstellen eingeworfen werden. Mit dem Erwerb des Sackes wird die Entsorgung der Abfälle über das Sammelstellennetz mitbezahlt.
  • Größere Mengen an Wildresten, die bei der Direktvermarktung anfallen, müssen auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit der SARIA in Tulln entsorgt werden (Kauf oder Miete eines Containers). Im Rahmen einer Förderaktion der Veterinärabteilung des Landes NÖ werden über Antrag 50% der Entsorgungskosten einmal jährlich refundiert (Antrag siehe unten).
  • Werden außerhalb der Direktvermarktung größere Mengen an Wildresten (z.B. nach Gesellschaftsjagden) erwartet, empfiehlt sich ebenfalls oben beschrieben Vorgehensweise (Kauf oder Miete eines Containers; Förderung siehe unten).
  • Als vom Jäger unauffällig/gesund erlegtes Wild und Teile davon (z.B. Aufbrüche) sowie nicht seuchenverdächtiges Fallwild (ausgenommen Schwarzwild Meldepflicht!) können wie eher auch im Revier dem natürlichen Kreislauf überlassen werden (Ausnahme bei Direktvermarktung siehe oben).

 

Details sowie weiterführende Informationen, finden Sie hier:

 

 

Zur aktuellen Förderaktion Tierkörperbeseitigung stehen folgende Dokumente bereit:

Tollwut-Überwachungsprogramm

Die Tollwut ist eine gefährliche Zoonose (Krankheit, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann), an welcher laut Schätzung der WHO jährlich ca. 60.000 Menschen sterben. Wie viele andere europäische Länder ist Österreich frei von Tollwut. Die Bekämpfung der Tollwut in Österreich war durch die gute Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden, des Untersuchungslabors und der Jägerschaft gekennzeichnet. Bis zum Herbst 2012 wurden zweimal jährlich Köder in bestimmten Gebieten ausgelegt, um Füchse gegen Tollwut zu immunisieren. Auch unsere Nachbarländer haben eine ähnlich gute Situation. Deshalb ist eine Impfung der Füchse ab dem Jahr 2013 nicht mehr notwendig. Der tollwutfreie Status Österreichs muss aber durch die Untersuchung von bestimmten Wildtieren belegt werden.

 

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

Bildhinweise: (c) RT Images/Shutterstock (Titelbild), Michael Migos (Wildschwein), Michael Breuer (Fuchs)