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Jäger mit Fernglas, Hund, Jagdstock und Büchse

Seminarangebot

Für eine Übersicht über das aktuelle Seminarangebot des NÖ Jagdverbandes sowie für die Anmeldung besuchen Sie bitte unsere Seminar-Plattform

Die Seminartermine werden auch im „Bundesland aktuell“ des WEIDWERK ausgeschrieben.

Weiterbildungspflicht für Jagdausübungsberechtigte in NÖ (§26a)
Die regelmäßige verpflichtende Weiterbildung für Jagdpächter (Einzelpächter), Jagdleiter bei Jagdgesellschaften, Jagdverwalter, Eigenjagdberechtigte und Genossenschaftsjagdverwalter wurde mit einer 3-jährigen Übergangsfrist (bis 1. Jänner 2017) neu eingeführt. Jeder dieser genannten Jagdausübungsberechtigten (Achtung: gilt nicht verpflichtend für Mitglieder einer Jagdgesellschaft, die nicht Jagdleiter sind) hat regelmäßig – zumindest alle 3 Jahre – einen anerkannten vom NÖ Jagdverband veranstalteten Weiterbildungskurs zum Thema Recht und Sicherheit zu besuchen. Zu diesem Thema werden laufend § 26a-Weiterbildungsseminare vom NÖ Jagdverband angeboten. Das aktuelle Seminarangebot wird auf der Seminar-Plattform des NÖ Jagdverbandes (zu finden unter www.noejagdverband.at) und im WEIDWERK verlautbart. Die Behörde hat säumigen Personen eine 6-monatige Nachfrist zu setzen, danach wird die Eignung als Jagdausübungsberechtigter (Verlust der Pächtereignung) behördlich aberkannt.

Weiterbildungspflicht für Jagdaufseher in NÖ (§68a)  
Auch Jagdaufseher müssen an Weiterbildungskursen teilnehmen, die vom NÖ Jagdverband zu veranstalten sind. Aus diesem Grund werden laufend mit § 68a gekennzeichnete Weiterbildungsseminare des NÖ Jagdverbandes angeboten. Auch § 26a-Seminare können für die Weiterbildung des Jagdaufsehers besucht werden. Nimmt ein Jagdaufseher innerhalb von drei Jahren nicht zumindest an einem Kurs teil, sind ihm seine Rechte von der Behörde abzuerkennen. Der NÖ Jagdverband hat der zuständigen Behörde zu melden, wenn ein Jagdaufseher der Verpflichtung zur Weiterbildung nicht nachkommt.


Bildhinweise: (c) Christoph Burgstaller (Titelbild)