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Rotwildtier und -kalb

Jungjägerkurs & Jagdprüfung

Zum Erhalt der Jagdkarte ist im ersten Schritt die positive Ablegung der Jagdprüfung erforderlich, bei der die jagdliche Eignung festgestellt wird. Dazu absolviert der Bewerber einen Jungjägerkurs an der Jägerschule des NÖ Jagdverbandes in Wien bzw. von den Bezirksgeschäftsstellen sowie die daran anschließende mündliche und praktische Prüfung zur Erlangung der Jagdkarte.

Informationen bezüglich der Jagdkurse im jeweiligen Bezirk erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle oder dem Bezirksjägermeister.

Details zu den Jagdkursen und die Jagdprüfung an der NÖ Jägerschule in Wien werden im Folgenden beschrieben.

Jagdkurse

Im September, im Jänner und im März starten Jagdkurse als Vorbereitung für die Prüfung zur Erlangung der 1. Jagdkarte. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil zu Themen wie Jagdgesetz, Wildkunde, Hundewesen, Brauchtum, Waffen und Munitionskunde und einem praktischen Teil mit Revierbegehung und Schießausbildung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Termine.

 

Die Kurskosten betragen derzeit EUR 895,- und enthalten

  • alle Kurseinheiten in der Jägerschule und per Videokonferenz, 
  • einen Revierlehrgang am Schießplatz in Merkenstein,
  • die Schießplatzgebühr, Munition und Gewehrbeistellung für viermaliges praktisches Schießen sowie
  • die Versicherung.

Die Lernunterlagen sind im Kursbeitrag nicht enthalten und können beim Österreichischen Jagd- und Fischerei-Verlag (Tel.: 01 / 405 16 36-25, Fax 01 / 405 16 36-36, E-Mail: r.rothensteiner@jagd.at) erworben werden:

 

Jagdprüfungsbehelf (20. Auflage) € 85,–, Nö. Jagdrechtsfragen € 15,–

Termine

Präsenzkurse MO/MI:

Kursdauer:

Anfang Jänner bis Anfang April

Theorie Montag und Mittwoch abends (18:30 – ca. 20:30)

Praktisches Schießen an insgesamt vier Freitagen/Samstagen.

Kursort:

Theorie in der NÖ Jägerschule, Flötzersteig 8, Eingang Waidäckergasse 2, 1160 Wien.

Schießübungen und Praxis am Schießplatz Merkenstein, 2540 Bad Vöslau.

Zusätzlich wird ein Zugang zur digitalen Lernplattform mit Vortragsvideos etc. zur Verfügung gestellt.

Prüfung:

Ende April (Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben)

 

 

Kombinationskurse Online und Präsenz MO/MI oder DI/DO

Kursdauer:

September bis Dezember

Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag abends (18:30 – ca. 20:30)

Waffenhandhabung, Wildkundeübungen (Präparate, etc.), praktisches Schießen an bestimmten Freitagen/Samstagen

Kursort:

Großteils per Videokonferenz (ZOOM), teilweise in NÖ Jägerschule (Flötzersteig 8, Eingang Waidäckergasse 2, 1160 Wien).

Schießübungen und Praxis am Schießplatz Merkenstein, 2540 Bad Vöslau.

Prüfung:

Dezember/Jänner (Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben)

 

Allfällige Terminänderungen vorbehalten. 

 

Hier geht es zum Anmeldeformular!

 

Kurse in den Bezirken

Informationen zu den Terminen in den Bezirken finden Sie hier.

Jagdprüfung

Auskünfte zu Terminen für Jagdprüfungen in der Jägerschule in Wien erhalten Sie beim NÖ Jagdverband bei Christa Gruber unter der Telefonnummer 01 / 405 16 36-27.

Auskünfte für die Prüfungstermine in den Bezirken in Niederösterreich erhalten Sie beim jeweiligen Bezirksjägermeister. Hier finden Sie die Liste der Bezirkgeschäftsstellen.

Das Anmeldeformular für die Jagdprüfung steht im Servicebereich unter Aus- und Weiterbildung zum Download zur Verfügung. 

 

Informationen zur Jagdprüfung betreffend Wohnsitz:

  • Kandidaten aus Wien haben die Möglichkeit, die Jagdprüfung in der Jägerschule in Wien abzulegen.
  • Kandidaten aus Niederösterreich müssen die Jagdprüfung in jenem Bezirk ablegen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
  • Jene Jagdprüfungswerber, die weder über einen Wohnsitz in Niederösterreich noch in Wien verfügen, haben die Möglichkeit, die Jagdprüfung über die Landesgeschäftsstelle in Wien (Jägerschule) abzulegen.
  • Kandidaten mit mehreren Wohnsitzen haben beim erstmaligen Antreten die Wahlmöglichkeit und den entsprechenden Bezirk am Prüfungsantrag bekanntzugeben.

Anmeldung

Zur Anmeldung für den Jagdkurs an der NÖ Jägerschule in Wien muss das ausgefüllte Anmeldeformular an die E-Mail-Adresse c.gruber@noejagdverband.at oder an den NÖ Jagdverband zuhanden Christa Gruber geschickt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 01 / 405 16 36-27. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Anmeldedatum. Falls ein gemeinsamer Kursbesuch erwünscht ist, bitte bei der Anmeldung bekannt geben!

 

Informationen bezüglich der Anmeldung zu einem Jagdkurs in den Bezirken erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle oder dem Bezirksjägermeister.

 

Zivildiener

Zivildiener können am Jagdkurs teilnehmen und die Jagdprüfung ablegen. Im Zivildienstgesetz in § 5 Abs. 5 ist zwar ein Waffenverbot für Zivildienstpflichtige festgehalten, das 15 Jahre lang ab der Zivildienstfeststellung gilt, aber seit 1. November 2010 kann die Sicherheitsdirektion in begründeten Fällen per Bescheid Ausnahmen zum Zwecke der Ausübung der Jagd erteilen. Um eine Ausnahme vom Zivildienstgesetz zu erwirken, kann nach Ablegen der Jagdprüfung ein Antrag an die Sicherheitsdirektion gestellt werden. Per Bescheid kann die Sicherheitsdirektion dann Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen gewähren.

 

Zivildienstgesetz Antrag Ausnahmebewilligung

 

Personen zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr brauchen für die Ablegung der Jagdprüfung zusätzlich:

  • Die Ausnahmebewilligung zum Besitz von Jagdwaffen und Jagdmunition gemäß §11 Abs. 2 Waffengesetz 1996:                                                                                                      Antrag bei der Waffenbehörde des Hauptwohnsitzes (Bezirkshauptmannschaft, Magistrate, Landespolizeidirektion). Dem Antrag ist ein Gutachten darüber anzuschließen, ob der Jugendliche dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (§ 8 Abs. 7 Waffengesetz). Eine Liste der zugelassenen Begutachtungsstellen liegt bei jeder Waffenbehörde auf.
  • Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Unterschrift am Anmeldeformular zur NÖ Jagdprüfung)

Empfehlung: Die Ausstellung des psychologischen Gutachtens und der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung benötigen erfahrungsgemäß eine längere Zeitspanne. Eine Antragstellung sollte daher schon mit Beginn des Besuchs eines Vorbereitungskurses zur NÖ Jagdprüfung erfolgen.

 

Bildhinweise: (c) Karl-Heinz Volkmar (Titelbild), Dieter Hopf (Jäger und Jägerin), Fritz Wolf (Jäger im Gebirge)