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Lockdown – Jagd weiterhin möglich

22. November 2021

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Feldhase auf einem abgeernteten Getreidefeld

Auch im 4. Lockdown ist die Ausübung der Jagd weiterhin möglich.

Die Jagd ist systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit gemäß §§ 3 Abs. 1 Z 4, 8 sowie 14 Abs. 1 Z 1 5. COVID-19-NotMV angesehen.

Generelle Infos:

  • Einzelansitz ist möglich.
  • Bei Jagden mit mehreren Personen besteht die Pflicht zum Mitführen und der Überprüfung eines 3-G-Nachweises.
  • Halten Sie Bewegungsjagden mit mehreren Personen nur dann ab, wenn sie zu Erfüllung des Abschussplanes oder zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Wildbestand absolut notwendig sind.
  • Bei einer gemeinsamen Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht in gemeinsamen Haushalten leben, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer …).
  • Weisen Sie bei der Einladung daraufhin, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Unwohlsein) gebeten werden, von der Teilnahme abzusehen.
  • Benützen Sie eine FFP2-Maske in allen geschlossenen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel etc.).
  • Vermeiden Sie Sozialkontakte bei der Versorgung des Wildes.
  • Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen ein.

Gesellschaftsjagden:

  • Grundsätzlich gilt nach wie vor die 3-G-Regel bei Jagden mit mehreren Personen. Wir empfehlen auch hier, die Einhaltung der 2-G-Regel.
  • Bei Zusammenkünften ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen 2-G-Nachweis erbracht haben.
  • Es ist ein Abstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.
  • Bei Fahrgemeinschaften von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist ebenfalls eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Eine Behördenmeldung eine Woche vor dem Stattfinden der Jagd ist – unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen – nicht mehr erforderlich.
  • Ab 51 Personen ist ein COVID-19 Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept zu erstellen
  • Keine Tagesstreckenlegung
  • Kein Einsatz von Jagdhornbläsern
  • Kein Schüsseltrieb

Registrierung von Flinten:

  • Die Übergangsfrist für die Registrierung von Flinten endet per 13.12.2021. Auch während des Lockdowns ist die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen Wegen gestattet, weshalb gegen Voranmeldung die Registrierung der Flinten beim Büchsenmacher möglich sollte. Bitte setzen Sie sich direkt mit ihrem Büchsenmacher in Verbindung.  

Ausbildung von Jagdhunden:

  • Kurse zur Ausbildung von Jagdhunden sind von der Systemrelevanz umfasst und können im Freien unter Einhaltung der Abstände zwischen haushaltsfremden Personen abgehalten werden. Es gilt die 3-G-Pflicht. Wir empfehlen auch hier einen 2-G-Nachweis einzufordern. Bei Zusammenkünften ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen 2-G-Nachweis erbracht haben.

Reisen:

  • Eine Auslandsreise ist möglich (psychische und physische Erholung im Freien). 
  • Es sind die Einreisebestimmungen bei der Einreise ins Zielland und nach Österreich zu berücksichtigen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums beim jeweiligen Land unter „Aktuelle Hinweise“ sowie für die Einreise unter diesem Link.
  • Trotz der bestehenden Möglichkeit appellieren wir angesichts der angespannten Situation, nur absolut notwendige Jagdreisen (z.B. Pächter eines Reviers im benachbarten Ausland) zu unternehmen und das Infektionsgeschehen im Zielland unbedingt mitzuberücksichtigen. 

Die Organisation von Gesellschaftsjagden ist durch die Corona-Bestimmungen auch in diesem Jahr wieder sehr aufwändig. Dennoch ersuchen wir alle, die Regelungen bestmöglich einzuhalten. Im letzten Jahr gab es österreichweit keinen einzigen Corona-Cluster durch Jägerinnen und Jäger. Wir sind unserer Verantwortung also in jeder Hinsicht und verlässlich nachgekommen. Das sollte auch in diesem Jahr unser Ziel sein.

Weiterführende Infos und Dokumente:

Ein Muster für ein Präventionskonzept, eine Teilnehmerliste sowie die Bestätigung zur Ausübung der Jagd finden Sie auf unserer Homepage im Servicebereich zum Download. 

Wir halten Sie wie gewohnt bei Änderungen der Maßnahmen zeitnah auf dem Laufenden.