Close

Ab sofort: Jagdkarte im Scheckkartenformat

3. Mai 2021

Beitrag teilen:

Das Land Niederösterreich führt ab sofort die Jagdkarte im Scheckkartenformat ein, die gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen des Landes und der Bezirke und dem NÖ Jagdverband entwickelt wurde. Die Jagdkarte muss bei der Jagdausübung mitgeführt werden, weshalb das bis jetzt aus Papier bestehende und unhandliche Dokument den modernen Anforderungen nicht mehr standhielt. Die neue Jagdkarte bietet demgegenüber ein zeitgemäßes und benutzerfreundliches Format, beansprucht weniger Platz für die Aufbewahrung und ermöglicht ein leichteres Mitführen bei der Jagd.

„Nach intensiver Zusammenarbeit und Gesprächen haben wir mit der neuen Jagdkarte eine handliche und praktikable Lösung für die Jägerinnen und Jäger umgesetzt. Dabei war es uns wichtig, mit dem NÖ Jagdverband zusammenzuarbeiten und gemeinsam eine optimale Lösung zu entwickeln, die auch den Anforderungen im Revier standhält“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

„Die Jagdkarte muss bei der Jagdausübung verpflichtend mitgeführt werden und ist dementsprechend Wind und Wetter ausgesetzt. Durch das neue Format und die robuste Ausführung kann die Karte künftig einfach in der Geldbörse verstaut werden und ist somit immer dabei. Das ist eine wesentliche Erleichterung für die Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung“, so Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll. „Die neue Jagdkarte erfüllt alle Anforderungen, die an einen modernen Ausweis gestellt werden. Ich darf mich im Namen der Jägerschaft herzlich bedanken, dass das Land Niederösterreich dieses Projekt aufgegriffen und umgesetzt hat.“

Modernes und handliches Format

Ab sofort können Jägerinnen und Jäger bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eine neue Jagdkarte beantragen, die bereits ausschließlich im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Sie bietet ein benutzerfreundliches Format und ist durch das Polycarbonat-Material besonders robust und nässeresistent. Die neue Jagdkarte weist zudem die Sicherheitsmerkmale Guillochen, taktile Laserung und UV-Druck auf. Jagdkarten im Papierformat werden nicht mehr ausgestellt, behalten aber ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zum Austausch einer im Papierformat ausgestellten Jagdkarte besteht also nicht. Zu bedenken ist auch, dass die Zustellung der Jagdkarte im Scheckkartenformat einer gewissen Zeit bedarf. Im Bedarfsfall kann jedoch eine maximal vier Wochen gültige vorläufige Jagdkarte ausgestellt werden.

Kosten:

Verwaltungsabgabe: 20,00 Euro

Feste Gebühren:

  • Antrag 14,30 Euro
  • Beilagen pro Bogen 3,90 Euro.
  • vorläufige Jagdkarte 14,30 Euro.
  • Jagdkarte im Scheckkartenformat 14,30 Euro

Dokumente für den Antrag:

 

Fragen und Antworten zur Jagdkarte im Scheckkartenformat

Wo bekomme ich die Jagdkarte im Scheckkartenformat?
Die Scheckkarte kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes (Bezirkshauptmannschaft oder Bürgermeister in Städten mit eigenem Statut) beantragt werden.

Jagdkarteninhaber, die keinen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können die Jagdkarte bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde beantragen.

Jagdkarteninhaber mit Hauptwohnsitz in Wien können ihre Jagdkarte in der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Tulln, Herrengasse 13, 1010 Wien, beantragen.

Jagdkarteninhaber mit Hauptwohnsitz in Wien UND Nebenwohnsitz in Niederösterreich müssen ihre Jagdkarte bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Nebenwohnsitzes beantragen.

Welche Dokumente benötige ich, damit ich die Scheckkarte beantragen kann?
Wer schon eine Jagdkarte besitzt und auf eine Scheckkarte wechseln möchte, muss ein Jagdkartenduplikat beantragen. Bringen Sie Ihre Jagdkarte in Papierformat, den aktuellen Zahlungsnachweis, einen amtlichen Lichtbildausweis, ein Passfoto sowie den ausgefüllten Antrag, den Sie hier downloaden können, mit.

Muss ich die Scheckkarte persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen bzw. abholen?
Das Antragsformular sowie ein Scan/eine Kopie der Jagdkarte im Papierformat können schon im Vorfeld elektronisch oder per Post an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden. Ein persönliches Erscheinen zwecks Vorlage eines Lichtbildes sowie Leistung der Unterschrift ist dennoch erforderlich. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Corona ein Termin zu vereinbaren ist. Die Zustellung der Scheckkarte erfolgt dann auf dem Postweg.

Wie lange dauert es, bis ich die Jagdkarte im Scheckkartenformat erhalte?
Die Ausstellung und Zustellung der Jagdkarte im Scheckkartenformat kann etwas dauern. Es handelt sich dabei um ein amtliches Dokument, das mit den entsprechenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet ist und auch als Identitätsnachweis gilt. Im Bedarfsfall kann eine maximal vier Wochen gültige, vorläufige Jagdkarte ausgestellt werden.
Jagdleiter und Jagdaufseher müssen über das ganze Jahr in Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Sie können daher bei einem Austausch der Papier- auf eine Scheckkarte nicht auf die vorläufige Jagdkarte verzichten.

Wie hoch sind die Kosten für die Scheckkarte?
Verwaltungsabgabe: 20,00 Euro
Feste Gebühren

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen pro Bogen: 3,90 Euro
  • vorläufige Jagdkarte: 14,30 Euro
  • Jagdkarte im Scheckkartenformat: 14,30 Euro

Kosten gesamt mit Beantragung der vorläufigen Jagdkarte: 70,70 Euro
Ohne Beantragung einer vorläufigen Jagdkarte: 56,40 Euro

Kann ich die Jagdkarte im Scheckkartenformat auch beantragen, wenn ich derzeit eine Jagdkarte im Papierformat habe?
Sie können jederzeit wechseln. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche und freiwillige Möglichkeit. Niemand ist verpflichtet, zu wechseln.

Muss ich auf die Scheckkarte umstellen?
Nein. Sie können auch weiterhin die Jagdkarte in Papierform weiternutzen.

Wann ist ein Umstieg auf die Scheckkarte möglich?
Ein Umstieg ist jederzeit möglich. Der Antrag mit den notwendigen Dokumenten ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Kann die Scheckkarte online beantragt werden?
Der Antrag ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bürgermeister in Städten mit eigenem Statut) einzubringen.

Einbringungsmöglichkeiten:

  • Persönlich: Antrag ausgedruckt und unterschrieben bei Bezirksverwaltungsbehörde abgeben.
  • Postalisch: Antrag ausgedruckt und unterschrieben an Bezirksverwaltungsbehörde schicken.
  • E-Mail: Antrag unterschrieben und gescannt an Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln.
  • Übermittlung über das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ (Webseite des Landes NÖ): Antrag unterschrieben und gescannt an Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln.
  • Übermittlung über das Online-Formular „Allgemeines Anbringen“ (Webseite des Landes NÖ): Antrag ausgefüllt und mit Handy-Signatur versehen an Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln.

Bei den Dokumenten handelt es sich um den Antrag, die Jagdkarte in Papierformat, den aktuellen Zahlungsnachweis, einen amtlichen Lichtbildausweise sowie ein Foto.

Ein persönliches Erscheinen zwecks Vorlage eines Lichtbildes sowie Leistung der Unterschrift ist dennoch erforderlich. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Corona ein Termin zu vereinbaren ist. Die Zustellung der Scheckkarte erfolgt dann auf dem Postweg.

Kann der Zahlungsnachweis über die neue Scheckkarte abgerufen werden?
Nein. Der Zahlungsnachweis ist weiterhin mittels Zahlschein oder über die App des NÖ Jagdverbandes mitzuführen.

Welche Funktion erfüllt die Jagdkarte im Scheckkartenformat noch?
Bei der Jagdkarte im Scheckkartenformat handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches auch als Identitätsnachweis verwendet werden kann. Sie ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Wird die Jagdkarte im Scheckkartenformat auch als Nachweis im Ausland akzeptiert?
Ja.

Wird der Jagdaufseher-Ausweis auch auf diese Form umgestellt?
Nein, vorerst nicht. Der Jagdaufseher-Ausweis basiert auf einer anderen gesetzlichen Grundlage – dem NÖ Landeskulturwachengesetz bzw. der Verordnung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen der öffentlichen Landeskulturwachen – und betrifft nicht nur die Jagd, sondern alle öffentliche Wacheorgane.

Werden auch die Scheine für die kundige Person oder für die Trichinen-Probenehmer umgestellt?
Hier bleibt alles beim Alten.