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Infos zur Vogelgrippe

18. Januar 2023

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Seit Dezember 2022 wurden in Niederösterreich bei tot aufgefundenen Wildvögeln mehrere Fälle von Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine akute, hochansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln und hier insbesondere bei Hühnern, Puten und zahlreichen wildlebenden Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben wiederum erkranken zwar, zeigen aber kaum Symptome und sind für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen in Europa sind beim Menschen nach Infektionen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

Jägerschaft gefordert

Bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest sind auch wir Jägerinnen und Jäger gefordert. Durch die Meldung von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln kann die Jägerschaft die Bezirksverwaltungsbehörde unterstützen und damit eine Ausbreitung der Geflügelpest minimieren. Die Funde müssen der zuständigen Amtstierärztin bzw. dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.

Was ist zu beachten, wenn Wild eingesammelt werden soll?

Grundsätzlich gilt: Kadaver sollten nur mit Handschuhen angefasst werden, etwa mit Einmalhandschuhen. Der Vogelkörper sollte in einen Müllbeutel überführt und dieser anschließend verschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass das Risiko einer Verschleppung des Erregers verhindert wird.

Besondere Vorsicht bei Geflügelhaltern

Für Jägerinnen und Jäger, die Geflügel halten, besteht ein hohes Risiko der Einschleppung in den Geflügelbestand, weshalb sie Kontakt zu toten Vögeln meiden und diese nicht verbringen sollten. Vor Betreten von Geflügelhaltungen müssen auch unbedingt Sicherheitsvorkehrungen wie das Anlegen von bestandseigener Schutzkleidung und ein Schuhwechsel beachtet werden.