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EuGH-Entscheidung „nicht nachvollziehbar“

23. April 2020

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Forschung und Monitoring belegen, dass sich Frühjahrsbejagung nicht auf Fortpflanzungserfolg auswirkt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zur Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe in Niederösterreich verkündet, dass der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben wird. Grund ist demnach ein Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Für den NÖ Jagdverband ist diese Entscheidung ebenso wie die vorangegangene Klage der EU-Kommission nicht nachvollziehbar. Denn gemeinsam mit dem Land Niederösterreich ist der NÖ Jagdverband dazu bereits seit 2013 mit der EU Kommission in einem regen Austausch und hat 2018 auch eine umfangreiche und wissenschaftlich untermauerte Argumentation übermittelt. Darin wird dargelegt, dass die Frühjahrsbejagung schonender als andere Bejagungsformen wäre und diese auch keinerlei Auswirkungen auf die Besatzentwicklung der Waldschnepfen hat. Zudem führen die Jägerinnen und Jäger ein umfassendes Monitoring durch, das die Argumentation stützt.

„Die lange Tradition der Frühjahrsbejagung in Österreich hat zu keinem Rückgang der Besatzzahlen geführt. Das belegen wissenschaftliche Studien und die Ergebnisse der Monitorings klar. Denn es werden vorwiegend männliche Schnepfen erlegt, was keine Auswirkungen auf den Fortpflanzungserfolg hat. Seitens der EU-Kommission wurde dazu im Verfahren auch keine bessere Datenlage vorgelegt“, so Landesjägermeister Josef Pröll. „Der NÖ Jagdverband hat mit fachlichen Argumenten und wissenschaftlichen Studien jahrelang um den Erhalt der Frühjahrsbejagung der Schnepfen gekämpft und wir waren damit die einzige Region in Europa, die diese Form der Jagd noch erfolgreich ausüben konnte. Die EU Kommission ist auf die fachliche Argumentation nicht eingegangen, dementsprechend sind wir über die Entscheidung enttäuscht.“

Wildökologische Forschung: Ergebnisse zur Frühjahrsbejagung

Wissenschaftliche Studien belegen, dass ein Verbot der Frühjahrsbejagung zu keiner Besatzänderung führt und keinen Einfluss auf die Population hat. Denn die Waldschnepfe ist eine polygyne Art, ein Männchen begattet also mehrere Weibchen und kümmert sich nicht um den Nachwuchs oder die Aufzucht. Da sich die Weibchen in der Brutzeit dementsprechend vermehrt am Boden aufhalten, macht das eine selektive Bejagung von Hahnen im Frühjahr möglich. Daher sind bei dieser Form der Bejagung etwa 96 Prozent der erlegten Individuen Hahnen, weshalb dies wenig Einfluss auf den Fortpflanzungserfolg hat. Weiters pflanzt sich bei der Waldschnepfe ein Teil der Männchen aufgrund der Konkurrenz normalerweise nicht fort und bildet so eine Art „Männchenreserve“, die die erlegten Hahnen binnen kurzer Zeit ersetzen kann. Die Jagdzeit ist zudem auf die kurze Zugzeit im Frühjahr beschränkt und dauert nur wenige Wochen, was ebenfalls schonender für die Tiere ist.

Die lange Tradition der Frühjahrsbejagung in Österreich hat dementsprechend bisher zu keinem merklichen Rückgang der Besatzzahlen geführt. Dies auch deshalb, da die Anzahl der erlegten Vögel aus der niederösterreichischen Brutpopulation im Vergleich zur vermuteten Populationshöhe insgesamt sehr gering ist.

Rechtlicher Hintergrund zur Frühjahrsbejagung

Die Bejagung der Waldschnepfe ist unter Berücksichtigung der EU-Vogelrichtlinie (79/409/EWG) durch die NÖ Waldschnepfenverordnung LGBl. 6500/15-0 geregelt. Ziel dieser Verordnung ist eine selektive und vernünftige Nutzung der Waldschnepfe im Frühjahr in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen. Zur Überprüfung einer selektiven und vernünftigen Nutzung, auch in geringen Mengen, sind populationsbezogene Daten insbesondere zu Verbreitung, Brutvorkommen und Durchzug erforderlich. Das seit 2006 laufende Monitoring des NÖ Jagdverbandes erfasst dazu räumlich und zahlenmäßig Brutvorkommen und den Brutbestand der Waldschnepfe. Als Hinweise auf ein Brutvorkommen wurde die Beobachtung streichender Waldschnepfen in den Monaten Mai/Juni gewertet. Brutnachweise sind gemeldete Gelegefunde und Beobachtungen noch nicht flugfähiger Jungschnepfen. Rund ein Viertel der niederösterreichischen Reviere beteiligt sich am Monitoring.

Eine wesentliche Aussage des Monitorings in Verknüpfung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen ist, dass die Waldschnepfe in Österreich überwiegend als Zugvogel vorkommt und vornehmlich im Mittelmeerraum überwintert. Die in Niederösterreich gesetzlich reglementierte, zurückhaltende Bejagung der Waldschnepfe ist gemäß den Monitoring-Ergebnissen als nachhaltig zu bewerten. Der Besatz ist in Niederösterreich seit vielen Jahren konstant bzw. leicht steigend.