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Corona – Ministerium sagt, Jagd ist möglich!

12. November 2020

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Feldhase auf abgeerntetem Getreidefeld

Mit Unterstützung des Landwirtschafts- und Innenministeriums ist es gelungen, zur Jagd in Zeiten von Corona eine klare Stellungnahme des Sozialministeriums zu erreichen.

Auf der Homepage des Sozialministeriums finden sich in den FAQ klare Regelungen zur Jagdausübung. Das Sozialministerium ist unserer Rechtsauffassung gefolgt, wonach die Jagd unter die beruflichen Ausnahmebestimmungen der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung fällt, da sie systemrelevant ist und im allgemeinen Interesse erfolgt.

Gerade in dieser schwierigen Zeit die für uns alle mit Einschränkungen verbunden und vieles überhaupt nicht möglich ist, ist es ein Erfolg, dass die Jagd weiterhin ausgeübt werden kann.

Damit wir unserem Auftrag gerecht werden können erinnern wir nochmals eindringlich an die bereits mehrfach übermittelten Empfehlungen.

Neu hinzugekommen und mit dem Sozialministerium vereinbart wurde, dass auch auf eine Streckenlegung verzichtet wird, um ein längeres Aufeinandertreffen von mehreren Personen zu vermeiden.

Im Interesse aller Jägerinnen und Jäger und um das in uns gesetzte Vertrauen nicht zu enttäuschen und damit die gesamten Regelungen zu gefährden, ersuchen wir um strikte Einhaltung der Vorgaben!

  • Gesellschaftsjagden nur abhalten, wenn sie im Interesse der Wildschadensvermeidung, der Erfüllung des Abschussplans oder zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf den Wildbestand erforderlich sind.
  • Die benötigte Personenanzahl so gering wie möglich halten
  • Aufteilung auf mehrere, kleinere Einheiten
  • Versammlung von größeren Jägergruppen auf öffentlichen Plätzen vermeiden
  • Alle Teilnehmer registrieren
  • Bereithalten von Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel
  • Transporte mit dem Auto mit maximal 2 Personen pro Sitzreihe und Mund-Nasen-Schutz
  • Transporte mit dem Hasenwagen mit ausreichend Sicherheitsabstand auf dem Wagen und Mund-Nasen-Schutz
  • Erstellung eines Präventionskonzepts und Aufbewahrung des Konzepts für zumindest 8 Wochen nach der Jagd beim Jagdleiter
  • Verpflegung während der Jagd ist von den Teilnehmern selbst mitzubringen
  • Keine Streckenlegung, kein Verblasen der Strecke
  • Kein Schüsseltrieb – keine privaten Zusammenkünfte nach Abschluss der Jagd

Weiterführende Unterlagen, sowie die Bestätigung des NÖ Jagdverbandes zur Ausübung der Jagd zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr finden Sie auf unserer Homepage unter Merkblätter und Informationen.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Generalsekretärin Mag. Sylvia Scherhaufer gerne zur Verfügung.