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Aktuelle Infos zum EU-Bleiverbot

8. Juli 2026

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Beim geplanten EU-Bleiverbot gibt es neue Entwicklungen: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Beschränkung von Blei in Munition vorgelegt, den die EU-Staaten im REACH-Ausschuss angenommen haben. Der Entwurf geht nun in die vorgesehene dreimonatige Prüfphase durch das Europäische Parlament und den Rat, wobei die FACE hier keine großen Änderungen mehr erwartet.

Obwohl ursprünglich deutlich breiter angelegt, enthält der Vorschlag vor allem Regelungen zu bleihaltiger Schrotmunition. Zentralfeuer- und Randfeuermunition für Büchsen und Kurzwaffen sowie Flintenlaufgeschosse sind im vorliegenden Text nicht erfasst. Für die Jagd, Sportschützen, Handel und Hersteller sind das und die verlängerte Übergangsfrist erhebliche Entschärfungen gegenüber früheren Fassungen.

Die geplanten Neuerungen im Überblick:

  • Betroffen ist vor allem bleihaltige Schrotmunition mit einem Bleigehalt von mindestens einem Gewichtsprozent. Nach dem aktuellen Entwurf wird diese Schrotmunition nach Ablauf der Übergangsfrist (7 Jahre) grundsätzlich für die Jagd – und hier das Mitführen und Verschießen – sowie beim Sportschießen im Freien verboten. Ebenfalls untersagt wird das Inverkehrbringen solcher Bleischrotmunition nach Ablauf der Frist.
  • Eine zentrale Änderung zu früheren Fassungen des Vorschlags ist die verlängerte Übergangsfrist. Nach dem aktuellen Stand soll sie sieben Jahre ab Inkrafttreten der Verordnung betragen. Das bringt mehr Zeit für die Umstellung.
  • Die Informations- und Kennzeichnungspflichten beginnen vor der Übergangsfrist. Händler müssen laut Vorschlag bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung am Verkaufsort und im Onlinehandel deutlich auf die Risiken und die künftige EU-Beschränkung hinweisen. Lieferanten sollen Verpackungen bleihaltiger Schrotmunition ab 18 Monaten nach Inkrafttreten entsprechend kennzeichnen.
  • Ausnahmen: Nicht erfasst ist nach aktuellem Stand das Schießen in Innenanlagen. Auch Vorderlader und historische Feuerwaffen einschließlich moderner Nachbildungen sollen ausgenommen sein.
  • Kugelmunition ist nach aktuellem Stand vom EU-Bleiverbot ausgenommen.